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   VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30691
VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618 (https://dejure.org/2009,30691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618 (https://dejure.org/2009,30691)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. August 2009 - 8 ZB 09.1618 (https://dejure.org/2009,30691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anträge auf Zulassung der Berufung, wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet, Grundstücksqualität, Abwägungsmängel (hier verneint), Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens (verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauverbot gilt auch in nicht förmlichen Überschwemmungsgebieten - Funktion der Gebiets als Rückhalteflächen soll lange erhalten werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 8 B 07.197

    Keine Reinigungs- und Räumpflicht des Anliegers bei Straße am Rand einer Ortslage

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
    Dem von den Klägern zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 25.2.2009 BayVBl 2009, 471/472) ist nämlich zu entnehmen, dass eine für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs unschädliche Lücke im Sinn von Art. 4 Abs. 1 Satz 3 BayStrWG nur dort in Betracht kommt, wo sich die zusammenhängende Bebauung alsbald wieder fortsetzt.

    Eine einseitige Bebauung ist für den Bebauungszusammenhang somit nur dann unschädlich, wenn sie sich lediglich als streckenweise nicht nachhaltige Unterbrechung darstellt und sich eine beidseitige Bebauung wieder fortsetzt (vgl. BayVGH vom 25.2.2009 a.a.O. S. 472 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
    Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz (BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226) geht fehl.
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
    Aus ihnen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG vom 18.10.2006 NVwZ 2007, 216).
  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
    Die Gerichte sind indessen nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, sich also mit jedem Vorbringen ungeachtet seiner Entscheidungsrelevanz in den Urteilsgründen ausdrücklich zu befassen (so BVerfG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG vom 23.7.2003 NVwZ-RR 2004, 3).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder ansonsten unbrauchbar sind (vgl. BVerwG vom 5.6.1998 NJW 1998, 3290).
  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Bei der Norm handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das unmittelbar gilt und auch Einzelbauvorhaben entgegensteht (BayVGH, B.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7; vgl. auch Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/ Knopp, WHG, Stand 1.5.2016, § 77 Rn. 9; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3; Zloch in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 77 Rn. 3).
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721

    Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen)

    Bei § 77 WHG handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das Einzelbauvorhaben in faktischen Überschwemmungsgebieten entgegen steht (BayVGH, U.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung des § 31b Abs. 6 WHG; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2014, Band I, WHG, § 77 Rn. 10a; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999

    Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten

    Zudem handelt es sich nach Auffassung des Senats bei § 31 b Abs. 6 Satz 1 WHG lediglich um einen Planungsleitsatz (BayVGH vom 26.1.2009 - 1 B 07.151 - juris; a. A. [ohne nähere Begründung] BayVGH vom 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris).
  • VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567

    Materielle Präklusion von Einwendungen gegen wasserrechtliche Planfeststellung

    Weiter war die Frist des § 31 b Abs. 2 Satz 4 WHG (10.5.2010) zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets zum Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Bescheids nicht abgelaufen und wurde für Risikogebiete mit Wirkung ab 1. März 2010 durch § 76 Abs. 2 WHG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585) bis 22. Dezember 2013 verlängert (vgl. zur Absicht der Verlängerung der nach altem Recht geltenden Fristen den Gesetzentwurf zum Wasserrechtsneuregelungsgesetz vom 17.3.2009, BT-Drs. 16/12275 S.75 sowie zu einer möglichen Planfeststellung wegen eines Hochwasserschutzdeichs ohne förmliche Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets und vor Ablauf der gesetzlichen Fristen: BayVGH Beschluss vom 31.8.2009 8 ZB 09.1618 ).
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722

    Beseitigungsanordnung für ein Gewächshaus im Überschwemmungsgebiet eines

    Bei § 77 WHG handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das Einzelbauvorhaben in faktischen Überschwemmungsgebieten entgegen steht (BayVGH, U.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung des § 31b Abs. 6 WHG; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2014, Band I, WHG, § 77 Rn. 10a; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3).
  • VerfGH Bayern, 11.05.2011 - 30-VI-10

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Erhebung einer offensichtlich

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Regensburg vom 20. Januar 2009 Az. S 31-2-641/4 Sin, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Mai 2009 Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308, RO 8 K 09.309 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2009 Az. 8 ZB 09.1618 und 11. Januar 2010 Az. 8 ZB 09.2339.
  • VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Maschendrahtzauns im

    Bei § 77 WHG handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das Einzelbauvorhaben in faktischen Überschwemmungsgebieten entgegen steht (BayVGH, U.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung des § 31b Abs. 6 WHG; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2014, Band I, WHG, § 77 Rn. 10a; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3).
  • VG Regensburg, 13.08.2012 - RO 8 K 12.37

    Enteignung; Hochwasserschutzmaßnahme; Bindungswirkung des

    Im Gegenteil ist hier mit Blick auch auf die Lage der Grundstücke im faktischen Überschwemmungsgebiet mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass eine Bebauung dieser Flächen dauerhaft ausscheidet (vgl. hierzu im Einzelnen die Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 31. August 2009, Az. 8 ZB 09.1618, S. 3 bis 6 zum Planfeststellungsbeschluss vom 20. Januar 2009).
  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 8 ZB 12.2089

    Enteignungsrechtliche Verwendungsfrist bei bereits vor der Enteignung

    Dass der Planfeststellungsbeschluss in diesem Zusammenhang nichtig sein könnte (Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG), behauptet der Kläger selbst nicht; angesichts der Umstände und der strengen Anforderungen des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG erschiene eine solche Beurteilung des Abwägungsvorgangs und des Abwägungsergebnisses in der wasserrechtlichen Planfeststellung als nicht haltbar (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - BA S. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 8 ZB 12.2086

    Ist ein Vorhaben im Zeitpunkt des Erlasses des Enteignungsbeschlusses bereits

    Dass der Planfeststellungsbeschluss in diesem Zusammenhang nichtig sein könnte (Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG), behauptet der Kläger selbst nicht; angesichts der Umstände und der strengen Anforderungen des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG erschiene eine solche Beurteilung des Abwägungsvorgangs und des Abwägungsergebnisses in der wasserrechtlichen Planfeststellung als nicht haltbar (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - BA S. 3 ff.).
  • VGH Bayern, 03.12.2013 - 8 ZB 12.2087

    Enteignungsrechtliche Verwendungsfrist bei bereits vor der Enteignung

  • VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 E 11.575

    Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Vorwegnahme

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