Rechtsprechung
VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anträge auf Zulassung der Berufung, wasserrechtliche Planfeststellung, Hochwasserschutz, Überschwemmungsgebiet, Grundstücksqualität, Abwägungsmängel (hier verneint), Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens (verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bauverbot gilt auch in nicht förmlichen Überschwemmungsgebieten - Funktion der Gebiets als Rückhalteflächen soll lange erhalten werden
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.05.2009 - RO 8 K 09.306
- VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 25.02.2009 - 8 B 07.197
Keine Reinigungs- und Räumpflicht des Anliegers bei Straße am Rand einer Ortslage
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Dem von den Klägern zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH vom 25.2.2009 BayVBl 2009, 471/472) ist nämlich zu entnehmen, dass eine für die Annahme eines Bebauungszusammenhangs unschädliche Lücke im Sinn von Art. 4 Abs. 1 Satz 3 BayStrWG nur dort in Betracht kommt, wo sich die zusammenhängende Bebauung alsbald wieder fortsetzt.Eine einseitige Bebauung ist für den Bebauungszusammenhang somit nur dann unschädlich, wenn sie sich lediglich als streckenweise nicht nachhaltige Unterbrechung darstellt und sich eine beidseitige Bebauung wieder fortsetzt (vgl. BayVGH vom 25.2.2009 a.a.O. S. 472 m.w.N.).
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz (BVerfG vom 2.3.1999 BVerfGE 100, 226) geht fehl. - BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Aus ihnen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (vgl. BVerwG vom 18.10.2006 NVwZ 2007, 216). - BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01
Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Die Gerichte sind indessen nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden, sich also mit jedem Vorbringen ungeachtet seiner Entscheidungsrelevanz in den Urteilsgründen ausdrücklich zu befassen (so BVerfG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerfG vom 23.7.2003 NVwZ-RR 2004, 3). - BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2009 - 8 ZB 09.1618
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder ansonsten unbrauchbar sind (vgl. BVerwG vom 5.6.1998 NJW 1998, 3290).
- VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993
Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet
Bei der Norm handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das unmittelbar gilt und auch Einzelbauvorhaben entgegensteht (BayVGH, B.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7;… vgl. auch Rossi in Sieder/Zeitler/Dahme/ Knopp, WHG, Stand 1.5.2016, § 77 Rn. 9;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3;… Zloch in Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 77 Rn. 3). - VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.721
Erfolglose Klage gegen Beseitigungsanordnung für Gartenhütte im (faktischen) …
Bei § 77 WHG handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das Einzelbauvorhaben in faktischen Überschwemmungsgebieten entgegen steht (BayVGH, U.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung des § 31b Abs. 6 WHG;… Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2014, Band I, WHG, § 77 Rn. 10a;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3). - VGH Bayern, 09.10.2009 - 1 CS 08.1999
Änderung der Baugenehmigung während des vom beigeladenen Bauherrn geführten …
Zudem handelt es sich nach Auffassung des Senats bei § 31 b Abs. 6 Satz 1 WHG lediglich um einen Planungsleitsatz (BayVGH vom 26.1.2009 - 1 B 07.151 - juris; a. A. [ohne nähere Begründung] BayVGH vom 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris).
- VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567
Materielle Präklusion von Einwendungen gegen wasserrechtliche Planfeststellung …
Weiter war die Frist des § 31 b Abs. 2 Satz 4 WHG (10.5.2010) zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets zum Zeitpunkt des Erlasses des angegriffenen Bescheids nicht abgelaufen und wurde für Risikogebiete mit Wirkung ab 1. März 2010 durch § 76 Abs. 2 WHG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl I S. 2585) bis 22. Dezember 2013 verlängert (vgl. zur Absicht der Verlängerung der nach altem Recht geltenden Fristen den Gesetzentwurf zum Wasserrechtsneuregelungsgesetz vom 17.3.2009, BT-Drs. 16/12275 S.75 sowie zu einer möglichen Planfeststellung wegen eines Hochwasserschutzdeichs ohne förmliche Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets und vor Ablauf der gesetzlichen Fristen: BayVGH Beschluss vom 31.8.2009 8 ZB 09.1618 ). - VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.722
Beseitigungsanordnung für ein Gewächshaus im Überschwemmungsgebiet eines …
Bei § 77 WHG handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das Einzelbauvorhaben in faktischen Überschwemmungsgebieten entgegen steht (BayVGH, U.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung des § 31b Abs. 6 WHG;… Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2014, Band I, WHG, § 77 Rn. 10a;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3). - VerfGH Bayern, 11.05.2011 - 30-VI-10
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde nach Erhebung einer offensichtlich …
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamts Regensburg vom 20. Januar 2009 Az. S 31-2-641/4 Sin, das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. Mai 2009 Az. RO 8 K 09.306, RO 8 K 09.307, RO 8 K 09.308, RO 8 K 09.309 sowie die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. August 2009 Az. 8 ZB 09.1618 und 11. Januar 2010 Az. 8 ZB 09.2339. - VG Würzburg, 13.09.2016 - W 4 K 15.723
Rechtmäßige Beseitigungsanordnung eines Maschendrahtzauns im …
Bei § 77 WHG handelt es sich um ein allgemeines Erhaltungsgebot, das Einzelbauvorhaben in faktischen Überschwemmungsgebieten entgegen steht (BayVGH, U.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung des § 31b Abs. 6 WHG;… Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand: Februar 2014, Band I, WHG, § 77 Rn. 10a;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 77 Rn. 3). - VG Regensburg, 13.08.2012 - RO 8 K 12.37
Enteignung; Hochwasserschutzmaßnahme; Bindungswirkung des …
Im Gegenteil ist hier mit Blick auch auf die Lage der Grundstücke im faktischen Überschwemmungsgebiet mit hinreichender Sicherheit zu erwarten, dass eine Bebauung dieser Flächen dauerhaft ausscheidet (vgl. hierzu im Einzelnen die Ausführungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes im Beschluss vom 31. August 2009, Az. 8 ZB 09.1618, S. 3 bis 6 zum Planfeststellungsbeschluss vom 20. Januar 2009). - VGH Bayern, 03.12.2013 - 8 ZB 12.2089
Enteignungsrechtliche Verwendungsfrist bei bereits vor der Enteignung …
Dass der Planfeststellungsbeschluss in diesem Zusammenhang nichtig sein könnte (Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG), behauptet der Kläger selbst nicht; angesichts der Umstände und der strengen Anforderungen des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG erschiene eine solche Beurteilung des Abwägungsvorgangs und des Abwägungsergebnisses in der wasserrechtlichen Planfeststellung als nicht haltbar (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - BA S. 3 ff.). - VGH Bayern, 03.12.2013 - 8 ZB 12.2086
Ist ein Vorhaben im Zeitpunkt des Erlasses des Enteignungsbeschlusses bereits …
Dass der Planfeststellungsbeschluss in diesem Zusammenhang nichtig sein könnte (Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG), behauptet der Kläger selbst nicht; angesichts der Umstände und der strengen Anforderungen des Art. 44 Abs. 1 BayVwVfG erschiene eine solche Beurteilung des Abwägungsvorgangs und des Abwägungsergebnisses in der wasserrechtlichen Planfeststellung als nicht haltbar (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 31.8.2009 - 8 ZB 09.1618 - BA S. 3 ff.). - VGH Bayern, 03.12.2013 - 8 ZB 12.2087
Enteignungsrechtliche Verwendungsfrist bei bereits vor der Enteignung …
- VG Augsburg, 27.05.2011 - Au 6 E 11.575
Einstweilige Anordnung zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis; Vorwegnahme …